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AGB´s

AGB - allgemeine Geschäftsbedingungen 

1. Der Hundehalter versichert, dass der zu betreuende Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist und einen ausreichenden Impfschutz besitzt. Der Impfausweis ist auf Nachfrage vorzulegen. 

2. Der Hundehalter versichert ausdrücklich, dass für den zu betreuenden Hund eine Haftpflichtversicherung besteht.

3. Der Hundehalter versichert, dass sein Hund nicht aggressiv gegen Menschen und andere Hunde ist. 

4. Der Hundehalter bestätigt, dass der Hund sein Eigentum ist und er über diesen frei verfügen kann. 

5. Der Hundehalter bleibt auch während der Betreuungszeit und der Abhol- und Bringtätigkeit durch die Hundebetreuung „Rund um den Hund“ Eigentümer des Tieres im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung). 

6. Der Hundehalter haftet für alle Schäden, die sein Hund während der Zeit verursacht, in der er sich im Gewahrsam der Hundebetreuung „Rund um den Hund“ befindet oder in dieser Zeit selbst erleidet. Hierzu zählen auch verursachte Schäden (z.B. zerbissene Polster, Innenverkleidungen etc.) am Transportfahrzeug der Hundebetreuung „Rund um den Hund“.

7. Die Hundebetreuung „Rund um den Hund“ erklärt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht. Etwaige Ansprüche finden ihre monetäre Grenze in der Obergrenze dieser Versicherung. Die Hundebetreuung „Rund um den Hund“ haftet im Rahmen der vertraglich vereinbarten Tätigkeit ausschließlich bei vorsätzlichem oder groß fahrlässigem Handeln.

7. Der Hundehalter versichert, dass sein Hund bei den zuständigen Behörden gemeldet ist und er die dafür fälligen Gebühren und Steuern entrichtet hat. 

8. Die Hundebetreuung „Rund um den Hund“ verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht zu halten bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz und dessen Nebenbestimmungen zu beachten sowie keinen Hund wissentlich Gefahren auszusetzen. 

9. Die Hundebetreuung „Rund um den Hund“ weist ausdrücklich darauf hin, dass während der vereinbarten Betreuungszeit ein Restrisiko für Gesundheit und Leben des Hundes durch unvorhersehbare Unfälle, Beißvorfälle, Verletzungen jeglicher Art, Weglaufen o. ä. besteht.

10. Hält die Hundebetreuung „Rund um den Hund“ eine tierärztliche Behandlung für dringend erforderlich, insbesondere bei Verletzungen des Hundes, so willigt der Hundehalter bereits jetzt ein, dass der Hund namens und im Auftrag des Hundehalters sowie auf dessen Rechnung unverzüglich einem Tierarzt vorgestellt wird. 

11. Die Hundebetreuung „Rund um den Hund“ verpflichtet sich, im Falle einer Erkrankung oder Verletzung des Hundes den Hundehalter (oder die Notfallperson) vorab zu informieren und Entscheidungen abzusprechen. Nur in schweren Erkrankungsfällen und Notfällen geht die Gesundheit des Tieres vor. Eine Haftung bei einem Ableben des Hundes wird nicht übernommen.

12. Die Hundebetreuung umfasst das Gassigehen mit dem Hund von mindestens eineinhalb Stunden pro Gassirunde. Das Gassigehen erfolgt im Freilauf, zusammen mit anderen zu betreuenden Hunden.

13. Läufige Hündinnen können grundsätzlich nicht am Gassiservice teilnehmen. 

14. Die im Betreuungsvertrag angegebenen Daten dienen ausschließlich der Information über den Hund und werden nur zu diesem Zweck verwendet. Eine Weitergabe der Daten erfolgt durch die Hundebetreuung „Rund um den Hund“ nicht. 

15. Beiden Vertragspartnern steht es frei den Vertrag jederzeit fristlos zu kündigen. Verdienstausfälle durch den Tierhalter (keine Herausgabe des Hundes, sofortige Beendigung der Zusammenarbeit ohne wichtigen Grund) müssen vom Tierhalter erstattet werden. Die bis zur Kündigung entstandenen Kosten müssen vom Tierhalter beglichen werden. 

16. Sollte ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden können, so muss dieser mindestens bis 20 Uhr am Tag zuvor vom Hundehalter abgesagt werden, ansonsten wird die Dienstleistung als in Anspruch genommen gewertet und in voller Höhe berechnet. 

17. Durch die Gruppenhaltung sind Krankheitsübertragungen nicht auszuschließen. Der Hundehalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Hund frei von Parasiten und Krankheiten ist. Sollte es trotz allen Bemühungen zur Übertragung von Krankheiten oder Parasiten kommen, ist die Hundebetreuung „Rund um den Hund“ dafür nicht haftbar zu machen. 

18. Der Vertragspartner erklärt sich mit der aktuellen Preisliste einverstanden.

19. Das Entgelt für die Betreuung wird monatlich im Nachhinein in Rechnung gestellt. Die Rechnung wird bis zum dritten Werktag des Folgemonats gestellt und ist bis zum 15. des Folgemonats zu begleichen.

20. Wird das Dienstleistungshonorar nicht rechtzeitig bezahlt, wird die Hundebetreuung „Rund um den Hund“ nach der dritten schriftlichen Aufforderung ein Inkassobüro beauftragen. Alle dabei entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Vertragspartners und sind von ihm in voller Höhe zu bezahlen. Die Kündigung des Vertrags behält sich die „Hundebetreuung Rund um den Hund“ vor.

21. Dem Hundehalter ist bekannt, dass Fotos und Videos von seinem Hund angefertigt werden und diese ohne jegliche zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung auch veröffentlicht werden können und zu Werbezwecken im Rahmen der angebotenen Dienstleistung genutzt werden dürfen. 

22. Wichtige Schlüssel, die zur Ausübung der Dienstleistung notwendig sind, müssen bei Vertragsabschluss an die Hundebetreuung „Rund um den Hund“ übergeben werden. Die Übergabe wird protokolliert. die Hundebetreuung „Rund um den Hund“ ist verpflichtet alle Schlüssel nach Vertragskündigung oder aus anderen Gründen an den Hundehalter vollständig zurückzugeben, auch dies wird protokolliert. 

23. Eine Woche zuvor, bis freitags 19:00 Uhr, teilen Sie uns bitte mit, wie die Betreuung in der kommenden Woche stattfinden soll, wenn der Service nicht regelmäßig in Anspruch genommen wird. 

24. Alle obigen AGB gelten auch für Angestellte, Aushilfen und Praktikanten, die die Betreuung des Hundes und andere Arbeiten, die mit der Hundebetreuung zusammenhängen, übernehmen. 

25. Der Vertrag wird einmalig abgeschlossen und behält seine Gültigkeit bei allen weiteren Buchungen. 

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt und die AGBs als solche wirksam.



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